GRIP – Reduzierung von Treibhausgasen durch die industrielle Produktion der Rotationswärmepumpe

Das GRIP-Projekt wird in Traiskirchen, Österreich, Europas erste Serienproduktionsanlage für die Rotationswärmepumpe (RHP) errichten. Diese neue Generation von Wärmepumpen nutzt eine grundlegend neue Technologie: Mithilfe eines Edelgas-Joule-Zyklus in einer rotierenden Maschine liefert sie industrielle Prozesswärme von bis zu 200 °C völlig ohne Kältemittel oder F-Gase und mit einem um bis zu 50 % höheren Wirkungsgrad als herkömmliche Wärmepumpen. Bei voller Kapazität wird die Fabrik jährlich 100 RHP-Einheiten produzieren, die mithilfe zweier fortschrittlicher Verfahren hergestellt werden: Mikrokanal-Diffusionsschweißen und elektrochemische Bearbeitung. Diese werden erstmals in der Wärmepumpenindustrie im kommerziellen Maßstab angewendet. Durch den Ersatz fossiler Heizkessel in Branchen wie der Lebensmittel-, Pharma-, Chemie- und Papierindustrie werden die im Rahmen von GRIP hergestellten Wärmepumpen bei vollem Einsatz jährlich mehr als 330.000 Tonnen CO₂ einsparen. Dies entspricht etwa 2,59 Millionen Tonnen in den ersten zehn Betriebsjahren. GRIP leistet damit einen direkten Beitrag zur Dekarbonisierung der industriellen Wärmeversorgung in Europa und zum EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050.

Dieses Projekt wird aus dem Innovationsfonds der Europäischen Union im Rahmen der Fördervereinbarung 101251812 finanziert.
Die Projektergebnisse werden hier veröffentlicht, sobald sie im Laufe des Projekts vorliegen.

Kontaktdaten des Koordinators:

Projektleiter – Jens Brajer  I  jens.brajer@ecop.at  I  Österreich
PMO – Raul Bastian  I  raul.bastian@ecop.at  I Österreich
Liste der Begünstigten: ecop technologies GmbH

Haftungsausschluss: Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) wider. Weder die Europäische Union noch die fördernde Behörde können dafür haftbar gemacht werden.